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   BGH, 11.09.2008 - 4 StR 284/08   

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BGH, 11.09.2008 - 4 StR 284/08 (https://dejure.org/2008,12708)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2008 - 4 StR 284/08 (https://dejure.org/2008,12708)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2008 - 4 StR 284/08 (https://dejure.org/2008,12708)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 184 f Nr. 1 StGB; § 22 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 64 StGB
    Versuchte sexuelle Nötigung (sexuelle Handlung; Rücktritt vom unbeendeten Versuch: fehlgeschlagener Versuch, Erörterungsmangel); rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (lückenhafte Würdigung und mangelhafte Gesamtwürdigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefährlichkeitsprognose bei der Ablehnung der Unterbringung eines Angeklagten; Strafbefreiender Rücktritt des Angeklagten vom (unbeendeten) Versuch der sexuellen Nötigung

  • Judicialis

    StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § ... 24 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 56 Abs. 1; ; StGB § 62; ; StGB § 63; ; StGB § 64; ; StGB § 67 b; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 5; ; StGB § 184 f Nr. 1; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1
    Vorliegen eines fehlgeschlagenen Versuchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - 4 StR 284/08
    Ein solcher Rücktritt durch freiwilliges Aufgeben der weiteren Ausführung der Tat ist ausgeschlossen, wenn der Versuch fehlgeschlagen ist (vgl. BGHSt 39, 221, 228 m. w. N.).

    Ein fehlgeschlagener Versuch liegt jedoch dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln ohne zeitliche Zäsur noch vollenden kann (st. Rspr.; BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228).

  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - 4 StR 284/08
    Ein fehlgeschlagener Versuch liegt jedoch dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln ohne zeitliche Zäsur noch vollenden kann (st. Rspr.; BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - 4 StR 284/08
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass der für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderliche "überdauernde" Zustand (vgl. BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Zustand 38) näherer Darlegung bedarf.
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - 4 StR 284/08
    Ein fehlgeschlagener Versuch liegt jedoch dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln ohne zeitliche Zäsur noch vollenden kann (st. Rspr.; BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 228).
  • BGH, 19.12.2006 - 4 StR 530/06

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Entbehrlichkeit nach § 72 StGB mit

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - 4 StR 284/08
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass der für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderliche "überdauernde" Zustand (vgl. BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Zustand 38) näherer Darlegung bedarf.
  • LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21

    Sexueller Missbrauch

    Als erheblich sind beispielsweise aber bereits angesehen worden ein nachhaltiges Berühren im Schambereich über der Kleidung (BGH, NStZ-RR/P 01, 364 Nr. 58; 4 StR 284/08) oder ein längeres Auflegen der Hand auf den unbedeckten Schamhügel (BGH, 3 StR 44/20).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung -

    Maßgeblich ist vielmehr, welche Taten künftig von dem Täter infolge seines Zustandes zu erwarten sind und ob diese erheblich im Sinne des § 63 StGB sind (BGH 11. September 2008 - 4 StR 284/08 - juris).
  • LG Bochum, 26.10.2020 - 12 KLs 8/20
    Abgesehen davon, dass es einer besonderen Erheblichkeit dieser Anlasstaten nicht bedarf (vgl. Fischer , StGB, 67. Auflage 2020, § 63 Rn. 6 unter Hinweis auf BGH 4 StR 284/08), handelt es sich vorliegend insoweit um eine Straftat, die nach Art und Schwere dem Bereich der schweren Kriminalität zuzuordnen ist.
  • BGH, 15.08.2013 - 4 StR 179/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik

    Maßgeblich ist vielmehr, welche Taten künftig von dem Täter infolge seines Zustandes zu erwarten sind und ob diese erheblich im Sinne des § 63 StGB sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563 und vom 11. September 2008 - 4 StR 284/08; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 63 Rn. 3).
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